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   LSG Bayern, 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99   

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https://dejure.org/2003,19648
LSG Bayern, 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99 (https://dejure.org/2003,19648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99 (https://dejure.org/2003,19648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - L 15 VJ 6/99 (https://dejure.org/2003,19648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einem Impfschaden; Voraussetzungen der Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens; Möglichkeit der Versorgungsbewilligung für einen Zeitraum vor Antragsstellung; Voraussetzungen eines sozialrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Chemnitz, 11.02.2003 - S 5 VJ 2/01
    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99
    An weiteren Bescheiden ergingen der Bescheid/Widerspruchsbescheid vom 17.08.1999/12.04.2001 über Neufeststellung der Versorgung (das dagegen beim Sozialgericht Bayreuth anhängige Klageverfahren S 5 VJ 2/01 ruht) und der Bescheid/Widerspruchsbescheid vom 22.02.2000/11.04.2001 über Bestattungsgeld.

    Während der Bescheid/Widerspruchsbescheid vom 22.02.2000/11.04.2001 (Bestattungsgeld) bindend geworden ist, ist gegen den Bescheid/Widerspruchsbescheid vom 17.08.1999/12.04.2001 (Neufeststellung der Versorgung) eine Klage beim Sozialgericht Bayreuth (S 5 VJ 2/01) anhängig.

  • LSG Bayern, 22.03.2001 - L 7 P 45/98

    Voraussetzugen für einen Anspruch auf häusliche Pflege

    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99
    c) B. Ersatzkasse, W. (Urteil L 7 P 45/98 vom 22.03.2001).

    Im übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhalts auf den Inhalt der Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie auf den Inhalt der zu Beweiszwecken beigezogenen einschlägigen Versorgungs- und Schwerbehindertenakten des Beklagten sowie der Gerichtsakten des Sozialgerichts Bayreuth S 8 Vi 637/83, S 5 Vi 1/93, S 6 P 62/97 und des Bay. Landessozialgerichts L 10 Vi 1/87, L 15 Vi 2/97 = L 15 VJ 4/99 - Wiederaufnahmeklage -, L 7 P 45/98 Bezug genommen.

  • LSG Bayern, 23.01.1991 - L 10 Vi 1/87

    Impfschaden; Indizienfeststellung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99
    Die Kläger sind die Rechtsnachfolger (Erben) ihrer Tochter, der am 1966 geborenen und am 11.09.1999 verstorbenen B. M ... Bei dieser wurde nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23.01.1991 (L 10 Vi 1/87) "Zerebralschaden mit hypertoner Bewegungsstörung und schweren Intelligenzdefekten im Sinne einer Imbezillität" als Impfschadensfolge anerkannt und Versorgung ab dem Monat der Antragstellung (01.11.1978) nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 v.H. gewährt (Ausführungsbescheid vom 20.06.1991; Bescheid vom 17.07.1991, mit dem der Beklagte zunächst die Grundrente anwies).

    Im übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhalts auf den Inhalt der Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie auf den Inhalt der zu Beweiszwecken beigezogenen einschlägigen Versorgungs- und Schwerbehindertenakten des Beklagten sowie der Gerichtsakten des Sozialgerichts Bayreuth S 8 Vi 637/83, S 5 Vi 1/93, S 6 P 62/97 und des Bay. Landessozialgerichts L 10 Vi 1/87, L 15 Vi 2/97 = L 15 VJ 4/99 - Wiederaufnahmeklage -, L 7 P 45/98 Bezug genommen.

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94

    Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB

    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99
    Da folglich eine Verwaltungsentscheidung hierzu negativ ausfallen würde und der Beklagte auch nicht auf seinem Vorrang zur Gesetzes-ausführung bestanden hat, würde die förmliche Nachholung des Verwaltungsverfahrens lediglich dazu führen, die Entscheidung des Rechtsstreits zu verzögern (BSG, 27.08.1998, B 9 SB 13/97 R und BSG, 15.8.1996, 9 RVs 10/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 13).
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 SB 13/97 R

    Nachteilsausgleich "G" - Anhaltspunkte 1996 - Klagezulässigkeit - Prüfungsumfang

    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2003 - L 15 VJ 6/99
    Da folglich eine Verwaltungsentscheidung hierzu negativ ausfallen würde und der Beklagte auch nicht auf seinem Vorrang zur Gesetzes-ausführung bestanden hat, würde die förmliche Nachholung des Verwaltungsverfahrens lediglich dazu führen, die Entscheidung des Rechtsstreits zu verzögern (BSG, 27.08.1998, B 9 SB 13/97 R und BSG, 15.8.1996, 9 RVs 10/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 13).
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